Foto: eblue – Fotolia.com
In d-pixx 4/2001 ist Tierfotografie das Titelthema. In diesem Zusammenhang fragten wir bei sechs Zoos verteilt über das ganze Bundesgebiet nach, wie es mit dem Fotografieren und der Verwendung der entstandenen Fotos aussieht. Geantwortet haben fünf Zoos, und zwar aus Dresden, Essen, Hannover, Köln und München. Aus Hamburg steht die Antwort noch aus. Generell empfehlen wir, sich im Fall von geplanten Veröffentlichungen mit dem entsprechenden Zoo in Verbindung zu setzen. Informationen zum Thema “Fotografieren im Zoo” sind auch auf der Homepage “zooliste.de” zu finden.
Nachfolgend unsere Fragen und die Antworten der fünf Zoos:
Ist Fotografieren erlaubt?
Zoo Dresden: Ja, Fotografieren ist auf jeden Fall bei uns erlaubt.
Grugapark Essen: Ja.
Zoo Hannover: Fotografieren für das private Fotoalbum ist im Erlebnis-Zoo Hannover grundsätzlich erlaubt und erwünscht.
Kölner Zoo: Ja.
Tierpark Hellabrunn München: Ja.
Gibt es Einschränkungen (z.B. bei Blitz- und Stativbenutzung)?
Zoo Dresden: Eine Einschränkung ist die, dass die Tiere natürlich nicht durch das Fotografieren gestört werden sollten. Wir haben kein Blitzverbot im Zoo, aber hoffen auf das Verständnis der Besucher, dass die Tiere durch das Blitzlicht möglicherweise unangenehm geblendet werden und das ist natürlich beim Dauergebrauch von Blitzlicht gegeben. Ein Stativ ist kein Problem.
Grugapark Essen: Nein, nur dass Besucher nicht gestört werden dürfen.
Zoo Hannover: So lange andere Zoobesucher durch das Stativ nicht gestört werden, kann es gerne benutzt werden. Schränkt das Stativ die Sicht für andere ein, bitten wir, es nicht zu verwenden. In der Zoo-Ordnung bitten wir unsere Gäste, aufeinander Rücksicht zu nehmen.
Kölner Zoo: Blitzen in den Tierhäusern ist untersagt.
Tierpark Hellabrunn München: Bitte achten Sie beim Fotografen darauf, dass sich die Tiere und anderen Besucher nicht gestört fühlen. Vor allem Menschenaffen fühlen sich manchmal durch eine großes Objektiv bedroht. Grundsätzlich können Sie sowohl Blitz als auch ein Stativ nutzen.
Dürfen Bilder auf nichtkommerziellen Homepages veröffentlicht werden?
Zoo Dresden: Die Fotos dürfen auf nichtkommerziellen Internetseiten veröffentlicht werden. Dabei ist zu beachten, dass Personen (Besucher oder Zoo-Mitarbeiter) auf den Fotos nicht direkt erkennbar sind, um das Persönlichkeitsrecht nicht zu verletzen.
Grugapark Essen: Ja.
Zoo Hannover: Die Bilder dürfen nach Rücksprache mit dem Zoo auf nicht-kommerziellen Homepages unter Angabe des Aufnahme-Ortes (Erlebnis-Zoo Hannover) veröffentlicht werden. Dazu zählen auch Fotocommunitys, wenn die Bilder nicht an Dritte weitergegeben oder kommerziell genutzt werden können.
Kölner Zoo: Ja.
Tierpark Hellabrunn München: Ja, gern. Wir freuen uns, wenn Sie “Tierpark Hellabrunn” als Copyright angeben.
Dürfen Bilder für die Teilnahme an Wettbewerben verwendet und ggf. durch den Veranstalter des Wettbewerbs veröffentlicht werden (Print/Online)?
Zoo Dresden: Dafür gilt das gleiche, wie bei der vorherigen Frage. Die Bilder dürfen für die Teilnahme an Wettbewerben verwendet werden, aber die Einschränkung zum Thema Personen auf Fotos muss beachtet werden.
Grugapark Essen: Ja.
Zoo Hannover: Fotos können nach Rücksprache mit dem Zoo bei Wettbewerben unter Angabe des Aufnahmeortes (Erlebnis-Zoo Hannover) eingereicht werden. Die Gewinner-Fotos dürfen unter Angabe des Aufnahmeortes im Rahmen einer redaktionellen Berichterstattung veröffentlich werden. Es ist allerdings untersagt, die eingereichten Fotos kommerziell zu nutzen (z.B. als Postkarten, Kalender etc.).
Kölner Zoo: Ja,
Tierpark Hellabrunn München: Solange Sie ausschließen können, dass die Bilder nicht kommerziell genutzt werden, z.B. durch anschließende Verwendung in einem Kalender, dürfen Sie gern, an Wettbewerben teilnehmen.
Wir bedanken uns für die Anworten bei
Kerstin Eckart (Zoo Dresden)
Eckhard Spengler (Grugapark Essen)
Dr. Simone Hagenmeyer (Zoo Hannover)
Heidi Oefler-Becker (Kölner Zoo)
Christiane Reiss (Tierpark Hellabrunn München)